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Verhaltenskodex

1.Der Verhaltenscodex der Horn & Co. Group.

Wir erwarten auf und zwischen jeder Ebene einen respektvollen Umgang miteinander und fordern dieses auch aktiv in Kunden- und Lieferantenbeziehungen ein. Die Horn & Co. Group bekennt sich zur Chancengleichheit, Wertschätzung, zu Vertrauen und Leistung. Wir fördern eine Kultur des gegenseitigen Vertrauens, Respekts und des offenen Dialogs.

2. Verpflichtung für alle Mitarbeitenden

Jede/r Mitarbeiter*in ist angehalten, diesem Verhaltenskodex zu folgen sowie bei dessen Umsetzung, Durchsetzung und der Weiterentwicklung mitzuwirken. Unsere Führungskräfte sollen den Mitarbeiter*innen diesen Kodex verständlich machen und Gelegenheiten schaffen, mit den Mitarbeiter*innen über diesen Kodex zu sprechen und ihnen dessen Bedeutung mitteilen.

3. Recht, Gesellschaft und Umwelt

Im Zuge unserer sozialen Verantwortung befolgen wir gesetzlichen Bestimmungen und nehmen darüber hinaus unsere Verantwortung gegenüber Recht, Gesellschaft und Umwelt wahr.

a) Gleichstellung / Anti-Diskriminierung
Wir achten die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte und handeln dementsprechend. Ferner verletzen wir keine gesetzlich festgelegten Rechte unserer Angestellten und aller anderen Personen, mit denen wir im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit zu tun haben.

Bei der Anstellung und Behandlung von Angestellten sowie bei allen möglichen Geschäftsaktivitäten wie Handelsgeschäften usw. diskriminieren wir nicht nach Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Religion, politischer Einstellung, Herkunftsland, sozialem Hintergrund, Behinderung, sexueller Orientierung usw.

Wir billigen in allen Bereichen unserer Geschäftstätigkeit keine Kinder- oder Zwangsarbeit. Ferner machen wir keine Geschäfte mit Geschäftspersonen, die mit Kinder- oder Zwangsarbeit zu tun haben.

Unserem Handeln liegt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz zugrunde.

b) Befolgen der gesetzlichen Bestimmungen
Um den Erwartungen der Gesellschaft gerecht zu werden und als grundlegende Vertrauensbasis, fassen alle Führungskräfte und Mitarbeitende der Horn & Co. Group diesen Aspekt nicht einfach nur als Regeltreue auf, sondern wir verstehen dieses als unsere zu befolgende soziale Verantwortung und handeln im Rahmen der alltäglichen Geschäftstätigkeit auf eine Weise, die den gesetzlichen Bestimmungen und der Sozialethik entspricht. Es steht den einzelnen Gesellschaften frei, im Rahmen der anwendbaren Gesetzesvorschriften strengere interne Bestimmungen zu erlassen. Die Mitarbeitenden sind verpflichtet, diese strengeren internen Bestimmungen einzuhalten.

Mitarbeiter*innen, die im Vorfeld Informationen über Verstöße im Unternehmen erlangt haben, genießen besonderen Schutz.  Wir nehmen die Vorgaben zum Schutz von Hinweisgebern ernst und versichern, dass hinweisgebende Mitarbeiter*innen keine benachteiligenden Maßnahmen aufgrund oder nach einer berechtigten Meldung befürchten müssen.

c) Bewusstes Handeln / Verantwortung im Hinblick auf Qualität, Umwelt und Sicherheit
Jede/r Mitarbeiter*in soll sich der Verantwortung und der Wirkung und Bedeutung seiner oder ihrer persönlichen Handlungen hinsichtlich

  • der Qualität unserer Produkte und Dienstleistungen

  • der Wirkung auf Umwelt und Natur

  • der Sicherheit für sich selbst und andere, sowie

  • auf die Wirkung auf Kolleg*innen oder Geschäftspartner*innen bewusst sein.

Die Horn & Co. Group bekennt sich zu einem verantwortungsvollen Umgang mit Umwelt und natürlichen Ressourcen. Dies gilt auch im Sinne einer nachhaltigen Unternehmensführung. Jede/r Mitarbeiter*in soll sich seiner oder ihrer Verantwortung im Hinblick auf Nachhaltigkeit und Ressourcenschonung bewusst sein. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus, streben wir eine fortlaufende Reduzierung von negativen Umweltauswirkungen an, insofern diese von dem Unternehmen beeinflusst werden können. 

d) Förderung gemeinnütziger Aktivitäten
Die Horn & Co. Group fördert direkt und indirekt über die entsprechende Unterstützung von Mitarbeiter*innen gemeinnützige Aktivitäten.

e) Keine politischen Geldspenden
Die Horn & Co. Group gibt grundsätzlich keine politischen Geldspenden oder andere Arten von Spenden an jegliche andere politische Organisationen. Falls eine Spende o. Ä. gemacht wird, muss vorher das Einverständnis gemäß den firmeninternen Bestimmungen eingeholt werden.

4. Kunden und Geschäftspartner*innen

Wir betreiben ehrlichen und fairen Geschäftsverkehr mit unseren Kunden und Interessensgruppen und bekennen uns zum fairen Wettbewerb. Korruption wird in keiner Form geduldet. 

Unser Leitmotiv: Kundenorientierung

a) Sicherheit von Produkten und Dienstleistungen
Wir befolgen im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit gesetzliche Bestimmungen in Bezug auf die Sicherheit von Produkten. Wir liefern aktiv Informationen in Bezug auf Produkte und Dienstleistungen, verhindern im Vorfeld Produktunfälle und erhalten/verstärken das Vertrauensverhältnis mit unseren Kunden.

b) Ehrlicher und fairer Geschäftsverkehr
Wir betreiben ehrlichen und freien Wettbewerb, um das Vertrauen unserer Kunden, Geschäftspartnern und der Gesellschaft zu erlangen und vollziehen keine Handlungen, die gegen das Wettbewerbsrecht und das Kartellrecht in verschiedenen Ländern und Regionen verstoßen.

Insbesondere erfolgen keine wettbewerbswidrigen Preis- und Konditionsabsprachen, keine Versuche zur Marktaufteilung, keine Submissionsabsprachen oder Boykottaufrufe.

Im Rahmen der Ausübung unserer Geschäftstätigkeit vergewissern wir uns der wettbewerbsrechtlichen Bestimmungen und Vorschriften bezüglich unserer Geschäftstätigkeit.

Falls wir Kenntnis von Vertragsbedingungen oder Geschäftsformen erlangen, die den fairen Wettbewerb einschränken, oder falls wir davon Kenntnis erlangen, dass möglicherweise so ein Zustand vorliegt, wenden wir uns auf jeden Fall an einen Vorgesetzten, um uns zu beraten / vergewissern und handeln auf eine angemessene Weise.

c) Bewirtung und Austausch von Geschenken
Wir geben Geschäftspartnern oder deren leitenden Angestellten keine Geldgeschenke, um im Rahmen der Geschäftsbeziehungen vorteilhafte Behandlung zu erhalten.

Falls wir Gäste bewirten oder Geschenke austauschen, tun wir dies in einem angemessenen Rahmen innerhalb der herrschenden Gesellschaftsansichten und unter Beachtung der von den einzelnen Firmen festgelegten internen Bestimmungen in Bezug auf Bewirtung, Austausch von Geschenken, Einräumung von Begünstigungen und anderen wirtschaftlichen Vorteilen.

Insoweit die Annahme eines Geschenkes der Sitte und den Gepflogenheiten eines Landes entspricht und ein solches Geschenk aus kulturellen Gründen nicht zurückgewiesen werden kann, ist dessen Annahme zulässig. Der / die Geschenkgeber*in ist auf diese Regelung hinzuweisen und der / die Vorgesetzte über diesen Vorgang zu informieren.

Die Annahme von Geld oder anderen geldwerten Vorteilen von Dritten wie Darlehen, Wertschriften oder Provisionen ist allen Mitarbeitenden grundsätzlich untersagt.

Wir nehmen keine Bewirtungen oder Geschenke an, die möglicherweise die geschäftlichen Entscheidungen der Horn & Co. Group beeinflussen sollen oder könnten.

d) Korruption
Jegliche Form von Korruption, wie die Bestechung oder die Gewährung oder Annahme von anderen Vorteilen ist verboten, ungeachtet, ob diese direkt, über Mittelsmänner, an Private oder hoheitliche Amtsträger/innen erfolgen. Verboten sind insbesondere die Ausrichtung (aktive Bestechung, Vorteilsgewährung) und die Annahme (passive Bestechung, Vorteilsannahme) von Zuwendungen, welche den Zweck haben, einen widerrechtlichen Vorteil zu erlangen.

e) Import und Export
Damit es zu keinen Situationen oder Handlungen kommt, die den internationalen Frieden oder die internationale Sicherheit gefährden, führen wir den Import / Export von Produkten, Technologien und Dienstleistungen unter Befolgung der gesetzlichen Bestimmungen und Einschränkungen in Bezug auf Import/Export gemäß der Devisen- und Außenhandelsgesetze usw. auf angemessene Weise durch.

Regierungen und internationale Gremien verhängen zeitweise Handelsbeschränkungen oder Boykotte für gewisse Produkte gegenüber Staaten oder Personen. Horn & Co. erkennt die entsprechenden Regeln der internationalen Gemeinschaft an. Wir betreiben unsere geschäftlichen Aktivitäten ausschließlich im Einklang mit den internationalen Vorschriften und exportieren keine von Handelsbeschränkungen betroffenen Güter oder Technologien.

Alle produzierten Produkte sind für den friedlichen Einsatz konzipiert. Ausnahmsweise könnten einzelne Produkte auch für die Herstellung von Gütern zu militärischen Zwecken verwendet werden (sog. Dual-Use-Güter). Für solche Produkte sind die einschlägigen Exportkontrollvorschriften zu beachten. Im Zweifelsfalle sind die Kontrollbehörden in den einzelnen Ländern oder die Rechtsabteilung zu kontaktieren.

5. Mitarbeiter*innen

Wir erwarten respektvollen Umgang untereinander, Respekt und eine Kultur des offenen Dialogs. Sicherheit und Arbeitsschutz stehen für uns an erster Stelle.

 

Leitmotiv: Mitarbeiterorientierung

a) Verantwortung der Führungskräfte
Von unseren Führungskräften erwarten wir Führungsstärke, Zielstrebigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Mut zu Erneuerungen und Vorbildfunktion.

Unsere Führungskräfte sollen den Mitarbeiter*innen diesen Kodex verständlich machen.

Unsere Führungskräfte sollen Gelegenheiten schaffen, mit den Mitarbeitenden über diesen Kodex zu sprechen und ihnen dessen Bedeutung mitteilen. Unsere Führungskräfte geben den Mitarbeitenden keine Anweisungen und machen keine Andeutungen, sodass sie Handlungen durchführen, die gegen die Sozialethik, gesetzliche oder firmeninterne Bestimmungen verstoßen, auch wenn dies dazu dienen würde, Erfolgsziele zu erreichen.

Unsere Führungskräfte sollen ein offenes Arbeitsumfeld schaffen, in dem Mitarbeitende unbesorgt Probleme mit dem Verhaltenskodex mitteilen können.

Unsere Führungskräfte ignorieren keine Probleme im Bereich der Einhaltung des Verhaltenskodex, sondern sorgen bei Problemen umgehend und angemessen für Korrekturmaßnahmen.

b) Respektvoller Umgang untereinander
Wir erwarten auf und zwischen jeder Ebene einen respektvollen Umgang miteinander und fordern dieses auch aktiv in Kunden- und Lieferantenbeziehungen ein. Die Horn & Co. Group bekennt sich zur Chancengleichheit, Wertschätzung, zu Vertrauen und Leistung. Wir bieten unseren Mitarbeitenden ein herausforderndes Arbeitsumfeld und fordern unsere Mitarbeitenden durch anspruchsvolle Ziele heraus, ihr Potenzial auszuschöpfen. Wir fördern eine Kultur des gegenseitigen Vertrauens, Respekts und des offenen Dialogs. Jeder Mitarbeitende hat ein Recht auf eine individuelle Leistungsbeurteilung.

Wir pflegen eine Kultur, in welcher Menschen ihre Talente und Ideen entwickeln können und zu hohen Leistungen angespornt werden. Wir unterstützen die Entwicklung der Mitarbeitenden, setzen anspruchsvolle Ziele und belohnen gute Leistungen.

Wir fördern das verantwortungsvolle Handeln jedes Mitarbeitenden und die Arbeit im Team. Jeder Mitarbeitende ist aufgefordert, nach bestem Wissen und Gewissen und allgemein anerkannten ethischen Grundsätzen zu handeln und Vorgesetzte auf Probleme hinzuweisen.

c) Arbeits- und Gesundheitsschutz
Für die Horn & Co. Group steht die Sicherheit am Arbeitsplatz an erster Stelle. Jeder Unfall ist einer zu viel. Jeder Mitarbeitende ist aufgerufen, Unfallrisiken am persönlichen Arbeitsplatz zu identifizieren und entweder selbst zu beseitigen oder eine Meldung an den jeweiligen Vorgesetzten zu machen.
Alle Mitarbeitenden, Auftragnehmer*innen und Lieferanten sind verpflichtet, die Arbeitssicherheitsvorschriften in unseren Standorten einzuhalten.

Wir verpflichten uns, die Gesundheit unserer Mitarbeitenden zu fördern und ermutigen sie zu einer gesunden Lebensweise.

d) Respektvoller Umgang mit Firmeneigentum
Die Einrichtungen in den Büros und in den Betriebsstätten dienen der Erfüllung der täglichen Arbeit und sind durch die Mitarbeitenden sorgfältig zu behandeln.

Es ist den Mitarbeitenden untersagt, Unternehmenseigentum für persönliche Zwecke zu missbrauchen, mutwillig zu beschädigen oder zu zerstören.

Gewisse betriebliche Gegenstände wie beispielsweise Laptops und Mobiltelefone dürfen von Mitarbeitenden auch für private Zwecke gemäß den Bestimmungen der Gesellschaften benutzt werden. Bei Mobiltelefonen ist der private Gebrauch während der Arbeitszeit auf das Notwendigste zu beschränken. Für die private Benutzung von Geschäftsfahrzeugen gelten spezielle Regelungen.

e) Information, Vertraulichkeit und Datenschutz
Alle Mitarbeitenden müssen vertrauliche firmenbezogene Informationen sicher aufbewahren und diese nur so weit Arbeitskolleg*innen zugänglich machen, als dies für die Erreichung des jeweiligen Geschäftszwecks notwendig ist. Dies gilt in gleichem Maße auch für die vertraulichen Informationen, welche uns von Dritten anvertraut werden.

Vertrauliche Informationen umfassen insbesondere technische Daten über Produkte oder Prozesse, Marketing- oder Verkaufsstrategien, interne Einkaufspreislisten, Kundendaten, nichtöffentliche Finanzinformationen, Informationen über Transaktionen, Zivil- oder Strafprozesse und alle personenbezogenen Daten.

Die Horn & Co. Group stellt den Schutz der persönlichen Daten der Mitarbeitenden sicher. Im Einklang mit den lokalen Datenschutzgesetzen werden die persönlichen Daten der Mitarbeitenden nur in dem Umfang verarbeitet, wie es im Rahmen des Arbeitsverhältnisses notwendig ist. Es gelten die internen Richtlinien zum Informationsschutz und zur Internetnutzung.
Zur Sicherstellung der gesetzlichen Vorgaben durch die DSGVO ist es zwingend erforderlich, dass alle Mitarbeiter*innen mit allen Informationen und IT-Systemen gewissenhaft und sorgfältig umgehen. Unvorsichtiger Umgang kann unserem Unternehmen, unseren Mitarbeiter*innen oder Dritten erheblichen Schaden zufügen.

Wir respektieren und schützen geistiges Eigentum und Urheberrechte. Dies gilt auch für Informationen von Kunden, Lieferanten und Geschäftspartnern. Dieser Schutz ist in allen Arbeitsbereichen zu respektieren und zu wahren.

f) Loyalität und Interessenskonflikte
Wir nehmen keine Handlungen vor, bei denen private Interessen (einschließlich Interessen der Familie) und Interessen der Firma im Gegensatz zueinander stehen oder Handlungen, bei denen dies zu befürchten ist.

Falls private Interessen (einschließlich Interessen der Familie) und Interessen der Firma im Gegensatz zueinander stehen, oder falls dies zu befürchten ist, wenden wir uns auf jeden Fall an einen Vorgesetzten, um uns zu beraten / vergewissern und handeln auf eine angemessene Weise.

6. Kontakt

Bei Fragen zum Verhaltenskodex oder zur vertraulichen Meldung von Vorfällen können Mitarbeitende sich an ihre Führungskräfte wenden. Außerdem steht der CSR Circle als Ansprechpartner zur Verfügung.

E-Mail-Adresse: csrcircle@horn-co.de
Telefon: +49 (0) 151 6443 35 91